Technische/r Zeichner/in

Technische Zeichner / Technische Zeichnerinnen erstellen selbständig technische Unterlagen auf der Grundlage konstruktiver Entwicklungen. Die dazu notwendigen Vorgaben können anhand von Skizzen, handschriftlich geänderten Zeichnungen, Entwurfszeichnungen, Beschreibungen und mündlichen Anforderungen gemacht werden.

Technische Zeichner / Technische Zeichnerinnen führen vorwiegend die Detaillierung und den endgültigen kompletten Zustand dieser Vorgaben aus. Je nach Arbeitsgebiet und betrieblichen Erfordernissen gibt es verschiedene Schwerpunkte und Einsatzmöglichkeiten. Bei der Erstellung von Zeichnungen haben Sie darauf zu achten, dass die Vorgaben des Konstrukteurs / der Konstrukteurin komplettiert und mit den erforderlichen Angaben ergänzt werden. EBM Maschinenbau

In ihrer Eigenverantwortlichkeit liegt z.B. die Vollständigkeit und Übersichtlichkeit sowie die normfunktions- und fertigungsgerechte Ausführung der technischen Zeichnungen und Unterlagen. Dabei müssen Sie wirtschaftliche und umwelttechnische Gesichtspunkte beachten. Darüber hinaus müssen Sie mit dazu beitragen, dass die Kommunikation mit den korrespondierenden Teams des Betriebes erfolgen kann.

Im Bereich der CAD-Technik sind Technische Zeichner / Technische Zeichnerinnen Anwender der betrieblichen Software. Sie sind verantwortlich, dass die von Ihnen erstellten Daten gesichert sind und weiterverarbeitet werden können. Die Inbetriebnahme und Bedienung der Hardware mit den erforderlichen Peripheriegeräten sowie die effektive Anwendungen der CAD-Software sind somit ein Hauptaufgabengebiet der Technischen Zeichner / Technischen Zeichnerinnen.

Einstellungsvoraussetzungen
  • Guter Realschulabschluss oder Abitur
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • Interesse für technische Zusammenhänge
  • Freude am Zeichnen
  • Sorgfalt und Ausdauer


Ausbildungsdauer

Die Dauer der Ausbildung beträgt 3½-Jahre. Sie kann folgendermaßen verkürzt werden:

  • Realschule: ½-Jahr, und um ein weiteres ½-Jahr, wenn die schulische und betriebliche Leistung besser als 2,5 ist.
  • Fachhochschulreife / Abitur: 1-Jahr, und um ein weiteres ½-Jahr, wenn die schulische und betriebliche Leistung besser als 2,5 ist.

Prüfungen
  • Zwischenprüfung im 2. Ausbildungsjahr vor der Industrie- und Handelskammer
  • Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer


Weitere Informationen zu den Berufen und Ausbildungswege finden Sie auch beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit [ hier klicken ] sowie bei der Bundesagentur für Arbeit [ hier klicken ]

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